Die
EthiklehrerInnen Österreichs rufen
die österreichische Bundesregierung,
im speziellen die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft
und Kunst, sowie alle Parteien, mit ihren Bildungsexperten,
alle im Parlament vertretenen Abgeordneten
zum Nationalrat auf, die folgenden Inhalte der Petition
zu unterstützen und diesbezüglich eingebrachten
Gesetzesänderungen des Schulorganisationsgesetzes
zu zustimmen.
Inhalte
der Petition:
1)
Um den gesetzlichen Bildungsauftrag der Schulen
(SchOG § 2
Abs.1) gerecht werden zu können und den gesellschaftlichen
Veränderungen (Entkirchlichung, Ansteigen der Quote
der SchülerInnen ohne Bekenntnis, ...) Rechnung zu
tragen, ist es für SchülerInnen,
die keinen konfessionellen Religionsunterricht besuchen,
notwendig geworden einen neben dem Religionsunterricht wertevermittelnden
Pflichtgegenstand im österreichischen Schulwesen
einzuführen.
(Hier zu jenem Text
des Schulorganisationsgesetzs (SCHOG § 2 Abs.1)
2
) Da seit Jahrzehnten die bisherigen Regierungen in dieser
wichtigen Angelegenheit zu wenig aktiv gewesen sind und
kein solches Fach für jene SchülerInnen eingeführt
haben, regen wir und mit uns alle dieses Anliegen unterstützenden
Personen, Gruppen und Organisationen die politischen Entscheidungsträger
an, keine Zeit verstreichen zu lassen und jetzt
einen solchen Pflichtgegenstand (Bezeichnung:
Pflichtfach für SchülerInnen, die nicht an einem
konfessionsgebundenen Religionsunterricht teilnehmen, oder:
Ethik, ...), wie er bereits seit Jahren im Schulversuch
vielerorts erprobt wurde, durch eine Änderung des Schulorganisationsgesetzes
auf Dauer im ganzen österreichischen
Schulwesen zu installieren.
3)
Um die Qualität und die hohen Ansprüche der Wertevermittlung
(Menschenrechte, Friedensbewusstsein, Toleranz und Dialogbereitschaft,
Solidarität, Gerechtigkeit, Menschenpflichten, Ethik
der Religionen, Weltethos, ...) und der Unterstützung
der Persönlichkeitsentwicklung der SchülerInnen
(Formulierung und Begründung ethischer Argumente, Abbau
von Vorurteilen, ...) gewährleisten zu können,
regen wir gleichzeitig eindringlich eine gesetzliche Verankerung
der Ausbildung und Weiterbildung der EthiklehrerInnen
an den Universitäten und Pädagogischen Hochschulen
des Bundes an.
Um die Qualität der Aus- und Weiterbildung der Lehrenden
gewährleisten zu können, ist auch die Errichtung
interdisziplinärer Institute an den Universtäten
und Hochschulen anzustreben, wie es Univ.-Prof.
Dr. Anton Bucher in seinem Evaluierungsbericht
über die Schulversuche des Ethikunterrichts
vorschlägt, damit die Lehrenden über den neuesten
Forschungsstand und aktuelle Problemstellungen, die in diesen
Bereich fallen, wissenschaftlich kompetent informiert werden
können.
Evaluierungsbericht (Kurzfassung)
im Internet:
>>> Hier!
4)
Ebenso besteht vom zuständigen Ministerium die dringende
Notwendigkeit, eine Kommission einzurichten,
die aufgrund der bisherigen Lehrpläne aus den Schulversuchen
einen einheitlichen, österreichweiten verbindlichen
Rahmenlehrplan erstellt.
Informationen
zu dem Ethik-Lehrplan (Salzburg) und den Studienlehrplan
an der Pädagogischen Hochschule in Salzburg:
http://schule.salzburg.at//faecher/ethik/
5)
In jenem neuen Gesetz wird auch die Gleichstellung der EthikLehrerInnen
aus den bisherigen Akademischen Lehrgängen der Pädagogischen
Institute des Bundes/Pädagogischen Hochschulen mit
denen, die von den Universitäten ausgebildet werden, gesetzlich
festgelegt werden müssen.
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Sie bitte weiter, und drucken
Sie das Formular auf dieser Webseite direkt
aus! (Vorher bitte, Textseite markieren und "Markierung"
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ODER: Kopieren Sie dort, das Formular
mit der Petition (auf der folgenden Webseite)
in eine Textdatei (z.B. Microsoft-WORD u.ä.), dann
drucken Sie diese aus!
Senden Sie bitte diese Liste mit
den Unterschriften von jenen Personen, die unsere
Initiative und Anliegen unterstützen, an die
unten angeführte Adresse!
Vielen
herzlichen Dank!
Mag.
Johannes Dietl-Zeiner